Impressum / AGBs / Widerrufsrecht / Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung

Impressum

Yoga Studio YOGA STUTTGART
Corinne Hebeler (geb. Trotzkowski)
Schloßstraße 66
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 34 22 87 73
E-Mail: info@stuttgart-yoga.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Bankverbindung:
Corinne Hebeler
GLS Bank e.G. Bochum
IBAN DE05 4306 0967 7000 7697 00
BIC GENODEM1GLS

Gläubiger ID: DE93ZZZ00001286455

Yoga Vidya e.V.
Yoga Stuttgart / Corinne Hebeler war Mitglied des gemeinnützigen Vereins Yoga Vidya e.V. bis 31.12.2020
In diesem Zusammenhang stellte Yoga Stuttgart /(ehemals Yoga Vidya Stuttgart) bis 31.12.2020 auch Inhalte und Informationen des Vereines auf seinen Seiten dar und führt(e) Veranstaltungen in dessen Namen durch. Ab 1.1.2021 ist diese Vereinigung beendet. 

© Copyright
Das Copyright für sämtliche von Yoga Stuttgart (www.stuttgart-yoga.de) selbst erstellten Texte, Fotos und Inhalte bleibt allein beim Inhaber der Webseite. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Texte oder Fotos in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung vom Inhaber nicht gestattet.

Graphikdesign Internet (Print bis 2013)
stuttgARTwork, Heike Wilde

Graphikdesign Print 
Montana Kommunikationsdesign

Technische Umsetzung des Internetauftritts (bis 2017) Anke Altintop

Technische Umsetzung des Internetauftritts (bis 2018) Pinguinweb

Technische Umsetzung des Internetauftritts aha-projects-webdesign – Hans Hooss

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden für Verträge über die Nutzung der Einrichtung und Leistungen des Yoga Studios zwischen Ihnen, als TeilnehmerIn oder Mitglied (nachfolgend „TeilnehmerIn“ oder „Mitglied“) und uns, dem Yoga  Studio YOGA STUTTGART, Corinne Hebeler, Schloßstraße 66, 70176 Stuttgart (nachfolgend „wir“), Anwendung.
§ 1 Unsere Leistungen / Vertragsschluss
(1) Unser Angebot umfasst offene Yoga Kurs Stunden (nachfolgend „offene Yoga Stunden“), geschlossene Yoga Kurs Stunden (nachfolgend „Kurse“) sowie Workshops und Seminare, Vorträge, Konzerte und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“). Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserem aktuellen Kurs- und Veranstaltungsprogramm sowie aus unseren sonstigen Angeboten.
(2) Unsere Angebote sind unverbindlich.
(3) Offene Yoga Stunden können durch Anmeldung über unser Buchungssystem YOLAWO besucht werden. Die Teilnahme an einem Kurs, offeer Yoga Stunde oder einer Veranstaltung bedarf der Anmeldung. Die Anmeldung ist verbindlich und kann von uns innerhalb von 3 (drei) Werktagen durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen werden.
(4) Die Teilnehmerzahl der offenen Yoga Stunden, Kurse und Veranstaltungen ist begrenzt. Bei offenen Yoga Stunden werden TeilnehmerInnen gemäß der Reihenfolge ihres Einbuchens, bei Kursen und Veranstaltungen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung ausgewählt.
(5) Ein Kurs oder eine Veranstaltung wird unter der Bedingung geschlossen, dass die in unserem Kurs- und Veranstaltungsprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wir informieren die TeilnehmerIn spätestens 3 (drei) Tage vor dem (ersten) Termin des Kurses oder der Veranstaltung darüber, ob der Kurs oder die Veranstaltung zustande kommt.
§ 2 Unsere Gebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Gebühren ergeben sich aus unserem jeweils aktuellen Kurs- und Veranstaltungsprogramm und ggf. aus unseren sonstigen Angeboten.
(2) Offene Yoga Stunden: Offene Yoga Stunden können jeweils im Voraus einzeln oder mit 10er-Karten bezahlt werden. 10er-Karten haben eine Gültigkeit von 3 (drei) Jahren ab deren Kaufdatum.
(3) Kurse und Veranstaltungen: Die Gebühren für die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung sind spätestens 3 (drei) Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung vom Teilnehmer zu bezahlen.
(4) Der Teilnehmer / das Mitglied kann die Zahlung seiner Gebühren entweder per Vorabüberweisung auf unser Konto oder per ONLINE Überweisung im Rahmen unseres Buchugssystem mit dem Anbieter YOLAWO/STRIPE einer Einzugsermächtigung vornehmen. Eine Barzahlung vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich.
Überweisungen sind auf folgendes Konto vorzunehmen:
Corinne Hebeler
GLS Bank e.G. Bochum
IBAN: DE05 4306 0967 7000 7697 00
BIC: GENODEM1GLS
(5) Sofern ein Kurs oder eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt, wird den angemeldeten Teilnehmern eine gegebenenfalls bereits bezahlte Gebühr umgehend zurückerstattet.
(6) Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen erhält der Teilnehmer / das Mitglied nach Absprache in unseren Räumen oder per E-Mail zugesandt. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin schicken wir dem Teilnehmer / dem Mitglied diese auch gerne gegen Erstattung des Briefportos auf dem Postweg zu.
§ 3 Mitgliedschaften
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung unserer Einrichtungen und Leistungen während unserer Öffnungszeiten innerhalb des im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Umfangs. Insbesondere berechtigt die Mitgliedschaft im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze zur Teilnahme an den offenen Yoga Stunden.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Beitragstarif im Mitgliedschaftsvertrag.
(3) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erhalten Mitglieder ermäßigte Gebühren. Auf Ermäßigungen wird im Rahmen des Angebots des Kurses bzw. der Veranstaltungen hingewiesen. Ferner können Gebühren, Ermäßigungen für Mitglieder und Leistungsumfang im Yoga Studio erfragt werden.
(4) Die mit einer Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.
§ 4 Unsere Sondertarife
(1) Von uns angebotene ermäßigte Gebühren gelten für Alleinerziehende, Arbeitslose, SchülerInnen, Studenten, Azubis, RentnerInnen oder InhaberInnen der Stuttgarter Bonuscard. Sie können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch den Teilnehmer / das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber uns in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Die Erfüllung der Voraussetzungen zu ermäßigten Gebühren ist jährlich durch den Teilnehmer / das Mitglied nachzuweisen. Der Teilnehmer / das Mitglied ist ferner verpflichtet, uns einen Wegfall der Voraussetzungen für ermäßigte Gebühren unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Unsere Räume / Hausordung / Begleitpersonen / Wertgegenstände
(1) Die offenen Yogastunden, Kurse und Veranstaltungen finden, soweit nicht anders ausgeschrieben, in unseren Räumen in der Schloßstraße 66 in Stuttgart oder ONLINE via ZOOM statt. Die Nutzung der Räume und Einrichtungen ist in den Gebühren enthalten.
(2) Bei Nutzung der Einrichtung und Leistungen des Yoga Studios unterliegen Teilnehmer und Mitglieder der in der Einrichtung geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Nutzung der Räume, Nutzung von bereitgestellten Hilfsmitteln, Nutzungszeiten sowie das Verhalten während der offenen Yoga Stunden, Kurse und Veranstaltungen beinhalten.
(3) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht für Kurse oder Veranstaltungen, die speziell für Teilnehmer mit Dritten ausgelegt sind, wie beispielsweise „Mama Yoga mit Baby“ für Mütter, deren Babys mindestens 6 Wochen alt sind, oder „Yoga meets Family“.
(4) Dem Teilnehmer / dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Yoga Studio zu bringen.                                                                                                                                              (5) Dem Teilnehmer / dem Mitglied wird ausdrücklich geraten selbst verantwortlich bei gesundheitlichen Problemen ärztlichen Rat einzuholen und an Yogaübungen nur im Rahmen der ärztlichen Empfehlungen teilzunehmen.

§ 6 Kündigung
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Der Teilnehmer/das Mitglied ist bei Eintritt einer Schwangerschaft oder einer Erkrankung zur Kündig-ung aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein ärztliches Attest, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei uns eingereicht wird.
(3) Eine Kündigung aus (sonstigem) wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schriftform wird auch bei E-Mail gewahrt.
§ 7 Allgemeine Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):
(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer oder das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer gesetzlichen zwingenden Haftung.
(2) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (Stand Dezember 2022)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, YOGA  STUTTGART Corinne Hebeler, Schloßstraße 66, 70176 Stuttgart, Tel: 0711 34 22 87 73; E-Mail: info@stuttgart-yoga.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Musterwiderrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgende oder eine ähnliche eindeutige Formulierung verwenden):

— YOGA  STUTTGART Corinne Hebeler, Schloßstraße 66, 70176 Stuttgart, E-Mail: info@stuttgart-yoga.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

_______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung

Einleitung

Yoga Stuttgart setzt sich für den Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung als wesentlichen Bestandteil zur Realisierung von Chancengleichheit ein. In diesem Bewusstsein verpflichten sich Yoga Stuttgart ein Studien-, Arbeits-, Freizeit- und Gesundheits/Yogapraxisumfeld zu schaffen, in dem keine Person aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen, des Alters, einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder der Religion oder Weltanschauung benachteiligt oder belästigt wird.

Yoga Stuttgart missbilligt neben den genannten Diskriminierungsmerkmalen zudem Benachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft bzw. des sozialen Status.

Yoga Stuttgart fördert eine Kultur des Hinsehens, die auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander sowie der Achtung der Würde jeder Person basiert.

Yoga Stuttgart ergreift Maßnahmen zum Schutz sowie zur Prävention vor Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung. Jedes Fehlverhalten verfolgt Yoga Stuttgart konsequent.

Hierzu erlässt Yoga Stuttgart folgende Richtlinien:

§ 1 Ziele der Richtlinie

Diese Richtlinie schafft Transparenz im Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung bei Yoga Stuttgart. Sie informiert über Rechte und Pflichten und benennt Anlauf- und Beratungsstellen für die Betroffenen. Sie regelt ein strukturiertes Verfahren zur Einreichung einer offiziellen Beschwerde und legt einen Katalog an Präventions- und Sanktionsmaßnahmen vor.

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten, Geschäftsführung, festangestellte MitarbeiterInnen Honorarkräften, YogalehrerInnen, Teilnehmenden, Mitglieder und Auszubildenden von Yoga Stuttgart. Sie gilt auch für externe Personen, die in den Räumen von Yoga Stuttgart integriert sind, wie Praktikantinnen und Praktikanten, Gastdozentinnen und Gastdozenten, Hospitierende, Seminarteilnehmende, Stipendiatinnen und Stipendiaten, externe Lehrbeauftragte und Lehrkräfte, Personen im Bewerbungsverfahren.  Die Richtlinie gilt ebenfalls für Beschäftigte von Fremdfirmen, die für Yoga Stuttgart tätig sind.

(2) Diese Richtlinie findet Anwendung in Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung, wenn mindestens eine beteiligte Person zum Personenkreis nach Absatz 1 gehört.

(3) Diese Richtlinie gilt räumlich auf dem gesamten Gelände von Yoga Stuttgart (z. B. auch Anmietungen) sowie an allen Außenstellen. Sie gilt ebenso während Reisen, auf offiziellen und digitalen Veranstaltungen bzw. Plattformen im Organisationsbereich von Yoga Stuttgart.

§ 3 Begriffsbestimmung

Diskriminierung

(1) Eine Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals oder mehrerer schützenswerter Merkmale. Schützenswerte Merkmale sind nach§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Geschlecht, die ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibung, das Alter, eine Behinderung oder chronische Erkrankung, die sexuelle Orientierung oder die Religion oder Weltanschauung. Entscheidend für eine Diskriminierung ist das Ergebnis, unabhängig vom Motiv oder vom Vorliegen eines Vorsatzes. Auch Gedankenlosigkeit oder eine bislang gelebte Vorgehensweise (z. B. allgemeine Verwaltungspraxis) kann eine solche Diskriminierung zur Folge haben.

(2) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen einer oder mehrerer der in Absatz 1 genannten Kategorien eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts liegt auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.

(3) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen einer und mehrerer in Absatz 1 genannten Kategorien gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können.

(4) Eine Diskriminierung nach Abs. 1 bis 3 liegt nicht vor, wenn die Benachteiligung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

Belästigung

(5) Eine Belästigung liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem oder mehreren der in Absatz 1 genannten Kategorien in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

Sexuelle Belästigung

(6) Eine sexuelle Belästigung ist, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Hierzu gehören auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen sexuellen Handlungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen. Sexuelle Belästigung kann sich auf verschiedene Weise ausdrücken. Dazu gehören:

  • fotografische Darstellungen oder verbale Äußerungen mit sexuellem Inhalt
  • sexistische oder sexuell anzügliche Werbung
  • sexistische oder sexualisierte Kommunikation jeglicher Art, wie sexuell motiviertes Anstarren
  • abwertende geschlechterstereotype Darstellungen, sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch
  •  unerwünschter, unnötiger Körperkontakt
  •  unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche
  • sexuell motivierte Handlungen, die einen Straftatbestand erfüllen, wie z. B. Nötigung, Stalking
  • sowie Anwendung von psychischer und/oder körperlicher Gewalt.

§ 4 Grundsätze

(1) Die Leitung/ Geschäftsführung von Yoga Stuttgart sorgt durch die Gestaltung der Rahmenbedingungen für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeits-, Freizeit- und Studienumfeld und fordern alle Beschäftigten, Yogalehrenden, Teilnehmenden, Auszubildenden und Mitglieder dazu auf, konstruktiv daran mitzuwirken. Yoga Stuttgart missbilligt jede Form von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung. Dies gilt insbesondere für Fälle von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses am Freizeit-, Arbeits-, Übungs-, und  Ausbildungsplatzes gegen nachgeordnete oder abhängige Personen und/oder mit Hinweisen auf eine mögliche Verknüpfung zwischen dem Erfüllen von (sexuellen) Forderungen und einem Fortkommen oder einer Benachteiligung im Freizeit, Arbeits- und Ausbildungslebens. Leitende von Yoga Stuttgart gewährleisten mit dieser Richtlinie und dem Ergreifen von Präventions- und Sanktionsmaßnahmen den Schutz der genannten Personen vor entsprechenden Verhaltensweisen.

(2) Vorgesetzte und Personen mit Leitungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsaufgaben in Verwaltung und Organisation, Ausbildung, im Yoga Raum etc. haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht eine besondere Verantwortung. Sie schützen in ihrem Bereich vor Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung und ergreifen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Prävention. Wenn den in Satz 1 genannten Personen von Betroffenen Vorfälle gemeldet werden, sollte ein weiteres Vorgehen zur Unterbindung der diskriminierenden, belästigenden bzw. sexuell belästigenden Handlungen weitgehend im Einvernehmen mit der betroffenen Person erfolgen. Ebenso klären die in Satz 1 genannten Personen die Betroffenen über ihr Recht zur Inanspruchnahme von Beratungsleistungen nach § 6 sowie über die Möglichkeit der Beschwerde im förmlichen Verfahren nach § 7 auf. Die in Satz 1 genannten Personen können sich ihrerseits ebenso von den Anlauf- und Beratungsstellen (vgl. § 6) sowie der Beschwerdestelle von Yoga Stuttgart beraten lassen.

(3) Unbeteiligte werden aufgefordert, bei Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung nicht wegzuschauen, sondern den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei einer Lösungsfindung zu

unterstützen.

(4) Alle in § 2 Absatz 1 genannten Personen tragen dazu bei, dass Yoga Stuttgart von gegenseitigem Respekt, Offenheit und Chancengleichheit geprägte Arbeits-, Ausbildungs- und Freizeitortes sind und bleiben.

§ 5 Beschwerderechte

Jede Person gemäß § 2 Absatz 1 dieser Richtlinie, die sich diskriminiert, belästigt oder sexuell belästigt fühlt, hat das Recht, Beschwerde bei der Beschwerdestelle einzureichen (vgl. § 7). Von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung betroffene Personen werden ausdrücklich dazu ermutigt, ihre Situation nicht hinzunehmen, sondern Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Yoga Stuttgart trägt dafür Sorge, dass ihnen wegen der Wahrnehmung des Beschwerderechts keine Nachteile entstehen.

§ 6 Anlauf- und Beratungsstellen

(1) Jede Person gemäß § 2 Absatz 1, die sich diskriminiert, belästigt oder sexuell belästigt fühlt, kann sich für eine vertrauliche Beratung und Unterstützung an eine externe Anlauf- und Beratungsstelle sowie an Yoga Stuttgart Corinne Hebeler wenden.

(2) Die betroffenen Personen haben das Recht, sich von einer Person ihres Vertrauens, auch von außerhalb Yoga Stuttgart begleiten zu lassen.

(3) Neben der internen Beschwerdemöglichkeit Yoga Stuttgart steht es den betroffenen Personen frei, sich an externe Beratungsstellen oder Personen ihres Vertrauens zu wenden. Diese sind hier aufgelistet zu finden:

Büro für Diskriminierungskritische Arbeit (BfDA) Stuttgart

Überregionale Beratungsstelle berät alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind und nicht im Einzugsgebiet einer lokalen Beratungsstelle wohnen beziehungsweise arbeiten.

  • Homepage: https://www.adis-online.com/ueber-uns.html
  • Mail: beratung@adis-ev.de
  • Telefon: 07071 / 14 31 04 10

ZEBRA Baden-Württemberg

§ 7 Beschwerdeverfahren

(1) Die Beschwerde hat das Ziel, Yoga Stuttgart ein Fehlverhalten nach § 3 dieser Richtlinie zur Kenntnis zu bringen, damit im Falle der Feststellung einer Diskriminierung, Belästigung oder sexuellen Belästigung gemäß § 3 alle gebotenen Maßnahmen ergriffen werden können, um eine andauernde Benachteiligung zu beenden und eine Wiederholung der diskriminierenden, belästigenden oder sexuell belästigenden Verhaltensweisen oder Ereignisse für die Zukunft zu unterbinden.

(2) Die förmliche Beschwerde ist durch die Beschwerdeführende Person entweder an die Beschwerdestelle Yoga Stuttgart zu richten. Sie ist entweder schriftlich zu erheben oder mündlich zur Niederschrift bei der Beschwerdestelle zu erklären.

(3) Die Beschwerde muss die als diskriminierend oder sexuell belästigend empfundenen Ereignisse beschreiben. Mögliche Beweismittel, Zeuginnen und Zeugen sollen, sofern vorhanden, aufgenommen werden. Außerdem soll mitgeteilt werden, wer über den Vorfall informiert wurde, welche Maßnahmen bereits eingeleitet und mit wem Gespräche geführt wurden.

(4) Nach Eingang der Beschwerde informiert die Beschwerdestelle die Beschwerdeführende Person über die Rechte, Pflichten und das weitere Verfahren. Die Beschwerdeführende Person ist darüber

aufzuklären, dass sie keinen Anspruch auf eine anonyme Behandlung der Beschwerde hat und sich das Einreichen einer Beschwerde nicht verlängernd auf die Klagefrist von zwei Monaten gem. § 15 AGG auswirkt.

(5) Die Beschwerdestelle kann Verantwortliche aus den jeweils betroffenen Bereichen einbeziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Sofortmaßnahmen zur Unterbindung von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung erforderlich sind. Sie ist zudem berechtigt, zur sachgerechten Beurteilung fachkompetente Beratung (z.B. durch Anlauf- und Beratungsstellen) einzuholen

(6) Die Beschwerdestelle fordert die Beschwerdegegnerin oder den Beschwerdegegner unter Angabe des vollständigen Sachverhalts auf, sich innerhalb einer gesetzten Frist zu der Beschwerde zu äußern. Diese Frist soll zwei Wochen nicht überschreiten.

(7) Die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin oder des Beschwerdegegners, die mündlich oder schriftlich abgegeben werden kann, ist der Beschwerdeführenden Person als Teil des Beschwerdeverfahrens zur Kenntnis zu geben. Auf dieser Grundlage wird durch die Beschwerdestelleinnerhalb von zehn Tagen ab Eingang der Stellungnahme ein persönliches Gespräch mit der Beschwerdegegnerin oder dem Beschwerdegegner geführt. Die oder der Dienstvorgesetzte kann zum Gespräch hinzugezogen werden. Auf Wunsch der Beschwerdegegnerin oder des Beschwerdegegners kann eine Person ihres oder seines Vertrauens teilnehmen.

(8) Die jeweilige Beschwerdestelle ermittelt den Sachverhalt. Sie kann unter Wahrung des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit etwaige Dokumente einsehen und Zeuginnen und Zeugen anhören. Erweist sich die Beschwerde als begründet, teilt die Beschwerdestelle an Yoga Stuttgart (Geschäftsführung) das Prüfungsergebnis mit und schlägt das weitere Vorgehen sowie ggf. notwendige Sanktionen vor.

(9) Bietet die Sachverhaltsermittlung keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Diskriminierung, Belästigung oder sexuellen Belästigung, wird das Verfahren eingestellt. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zur Konfliktlösung zu ergreifen.

(10) Die Beschwerdestelle dokumentiert alle Anhörungen und informiert beide Parteien über das Ergebnis der Prüfung. Aus Beweisgründen empfiehlt sich dafür die Schriftform.

(11) Die Geschäftsführung Yoga Stuttgart  entscheidet über weitere arbeitsrechtliche, dienstrechtliche, hochschulrechtliche, statusrechtliche oder prüfungsrechtliche Maßnahmen und eventuelle Sanktionen gemäß § 8 dieser Richtlinie und leitet diese ggf. ein.

(12) Im Beschwerdeverfahren kann die Beschwerdeführende Person die Beschwerde zurücknehmen. Dies führt zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens.

§ 8 Konsequenzen, Sanktionen und Regress

(1) Liegt ein Fall von Diskriminierung, Belästigung oder sexueller Belästigung vor hat die Geschäftsführung von Yoga Stuttgart geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen zu dessen Unterbindung zu ergreifen. Diese sind u.a. für

Teilnehmende/SchülerInnen/Mitglieder/Auszubildende

  • Ausschluss von Veranstaltungen und Yogastunden
  • Beendigung des Vertrages
  • Hausverbot
  • Strafanzeige durch Yoga Stuttgart

Beschäftigte

  • formelles Dienstgespräch
  • mündliche oder schriftliche Er- oder Abmahnung
  • Um- oder Versetzung
  • fristgerechte oder fristlose Kündigung
  •  Einleitung eines Disziplinarverfahrens
  • Entzug des Lehrauftrags
  • Ausschluss von der Nutzung der Einrichtungen
  • Hausverbot
  • Strafanzeige durch Yoga Stuttgart

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Voraussetzungen und Verfahren der einzelnen Sanktionen gegen weitere Personen gemäß § 2 Absatz 1 richten sich im Einzelnen nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen.

(2) Wird Yoga Stuttgart wegen einer Diskriminierung, Belästigung oder sexuellen Belästigung von der betroffenen Person auf Entschädigung (Schadensersatz) in Anspruch genommen, so kann Yoga Stuttgart die beschuldigte Person aufgrund der Verletzung vertraglicher und dienstlicher bzw. Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Ersatz in Anspruch nehmen.

§ 9 Präventionsmaßnahmen

(1) Durch die Bekanntgabe dieser Richtlinien möchte Yoga Stuttgart alle Personen gem. § 2 Absatz 1 dieser Richtlinie aufklären und dafür Sorge tragen, dass Fälle von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung nicht ignoriert oder toleriert werden.

(2) Yoga Stuttgart trifft vorbeugende Maßnahmen, insbesondere durch:

  • Sensibilisierung der institutionsinternen Öffentlichkeit für die Problematik von Diskriminierung,
  • Belästigung und sexueller Belästigung im Arbeits-, Lehr- und Freizeitumfeldes
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung
  • Fortbildungen für Vorgesetzte und Personen mit Leitungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsaufgaben in Verwaltung, Ausbildung, Lehre sowie für Beratungs- und die Beschwerdestellen.

(3) Yoga Stuttgart verpflichtet sich, bei Werbung und öffentlichen Auftritten keine diskriminierenden und sexistischen Darstellungen zu verwenden.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beratungsstelle wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf die personenbezogenen Datengemäß Art. 4 Nr. 1, Art. 5 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den Sachverhalt, zu denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang erhalten oder Kenntnis erlangen.

§ 11 Inkrafttreten und Bekanntmachung

(1) Die Richtlinie tritt am 01.01.2017 in Kraft, wurde zum 01.01.2022 überarbeitet und gilt bis zum Widerruf durch Yoga Stuttgart.

(2) Allen Personen gem. § 2 Absatz 1 wird diese Richtlinie in geeigneter Form durch die Geschäftsführung Yoga Stuttgart bekannt gegeben.