Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden für Verträge über die Nutzung der Einrichtung und Leistungen des Yoga Studios zwischen Ihnen, als TeilnehmerIn oder Mitglied (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Mitglied“) und uns, dem Yoga Studio YOGA STUTTGART, Corinne Hebeler, Schloßstraße 66, 70176 Stuttgart (nachfolgend „wir“), Anwendung.

§ 1 Unsere Leistungen / Vertragsschluss

(1) Unser Angebot umfasst offene Yogastunden (nachfolgend „offene Yoga Stunden“), geschlossene Yoga Kurse (nachfolgend „Kurse“) sowie Workshops und Seminare, Vorträge, Konzerte und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“). Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserem aktuellen Kurs- und Veranstaltungsprogramm sowie aus unseren sonstigen Angeboten.
(2) Unsere Angebote sind unverbindlich.
(3) Offene Yogastunden können ohne Voranmeldung besucht werden. Die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung bedarf der Anmeldung. Die Anmeldung ist verbindlich und kann von uns innerhalb von 3 (drei) Werktagen durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen werden.
(4) Die Teilnehmerzahl der offenen Yogastunden, Kurse und Veranstaltungen ist begrenzt. Bei offenen Yogastunden werden Teilnehmer gemäß der Reihenfolge ihres Erscheinens, bei Kursen und Veranstaltungen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung ausgewählt.
(5) Ein Kurs oder eine Veranstaltung wird unter der Bedingung geschlossen, dass die in unserem Kurs- und Veranstaltungsprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wir informieren die Teilnehmer spätestens 3 (drei) Tage vor dem (ersten) Termin des Kurses oder der Veranstaltung darüber, ob der Kurs oder die Veranstaltung zustande kommt.

§ 2 Unsere Gebühren und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Gebühren ergeben sich aus unserem jeweils aktuellen Kurs- und Veranstaltungsprogramm und ggf. aus unseren sonstigen Angeboten.
(2) Offene Yogastunden: Offene Yogastunden können jeweils im Voraus einzeln oder mit 10er-Karten bezahlt werden. 10er-Karten haben eine Gültigkeit von 3 (drei) Jahren ab deren Ausstellungsdatum.
(3) Kurse und Veranstaltungen: Die Gebühren für die Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung sind spätestens 3 (drei) Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung vom Teilnehmer zu bezahlen.
(4) Der Teilnehmer / das Mitglied kann die Zahlung seiner Gebühren entweder per Vorabüberweisung auf unser Konto oder Lastschrifteinzug im Rahmen einer Einzugsermächtigung vornehmen. Eine Barzahlung vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache mit uns möglich.

Überweisungen sind auf folgendes Konto vorzunehmen:
Corinne Hebeler
GLS Bank e.G. Bochum
IBAN: DE05 4306 0967 7000 7697 00
BIC: GENODEM1GLS

(5) Sofern ein Kurs oder eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt, wird den angemeldeten Teilnehmern eine gegebenenfalls bereits bezahlte Gebühr umgehend zurückerstattet.
(6) Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen erhält der Teilnehmer / das Mitglied nach Absprache in unseren Räumen oder per E-Mail zugesandt. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin schicken wir dem Teilnehmer / dem Mitglied diese auch gerne gegen Erstattung des Briefportos auf dem Postweg zu.

§ 3 Mitgliedschaften

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung unserer Einrichtungen und Leistungen während unserer Öffnungszeiten innerhalb des im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Umfangs. Insbesondere berechtigt die Mitgliedschaft im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze zur Teilnahme an den offenen Yogastunden.
(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Beitragstarif im Mitgliedschaftsvertrag.
(3) Für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erhalten Mitglieder ermäßigte Gebühren. Auf Ermäßigungen wird im Rahmen des Angebots des Kurses bzw. der Veranstaltungen hingewiesen. Ferner können Gebühren, Ermäßigungen für Mitglieder und Leistungsumfang im Yogazentrum erfragt werden.
(4) Die mit einer Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.

§ 4 Unsere Sondertarife

(1) Von uns angebotene ermäßigte Gebühren gelten für Alleinerziehende, Arbeitslose, Schüler, Studenten, Azubis, Rentner oder Inhaber der Stuttgarter Bonuscard. Sie können nur gewählt werden, wenn die hierfür gegebenen Voraussetzungen durch den Teilnehmer / das Mitglied erfüllt werden und die Erfüllung dieser Voraussetzungen gegenüber uns in zureichender Form nachgewiesen wird.
(2) Die Erfüllung der Voraussetzungen zu ermäßigten Gebühren ist jährlich durch den Teilnehmer / das Mitglied nachzuweisen. Der Teilnehmer / das Mitglied ist ferner verpflichtet, uns einen Wegfall der Voraussetzungen für ermäßigte Gebühren unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Unsere Räume / Hausordung / Begleitpersonen / Wertgegenstände

(1) Die offenen Yogastunden, Kurse und Veranstaltungen finden, soweit nicht anders ausgeschrieben, in unseren Räumen in der Schloßstraße 66 oder Reinsburgstrasse 66 in Stuttgart statt. Die Nutzung der Räume und Einrichtungen ist in den Gebühren enthalten.
(2) Bei Nutzung der Einrichtung und Leistungen des Yogazentrums unterliegen Teilnehmer und Mitglieder der in der Einrichtung geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Nutzung der Räume, Nutzung von bereitgestellten Hilfsmitteln, Nutzungs-zeiten sowie das Verhalten während der offenen Yogastunden, Kurse und Veranstaltungen beinhalten.
(3) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht für Kurse oder Veranstaltungen, die speziell für Teilnehmer mit Dritten ausgelegt sind, wie beispielsweise „Mama Yoga mit Baby“ für Mütter, deren Babys mindestens 6 Wochen alt sind, oder „Yoga meets Family“.
(4) Dem Teilnehmer / dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Yoga Studio zu bringen.

§ 6 Kündigung

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Der Teilnehmer/das Mitglied ist bei Eintritt einer Schwangerschaft oder einer Erkrankung zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein ärztliches Attest, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei uns eingereicht wird.
(3) Eine Kündigung aus (sonstigem) wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schriftform wird auch bei E-Mail gewahrt.

§ 7 Allgemeine Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):
(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer oder das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer gesetzlichen zwingenden Haftung.
(2) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Stand Dezember 2022[/vc_column_text][mk_padding_divider][/vc_column][/vc_row]